Danke, Karlsruhe!
heise online – Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung [2. Update].
Prima auch der folgende Auszug:
“Demzufolge können die Vorschriften auch nicht in eingeschränktem Umfang übergangsweise weiter angewendet werden, sondern verbleibt es bei der gesetzlichen Regelfolge der Nichtigerklärung.” Für die Speicherung der Vorratsdaten fehlt damit eine gesetzliche Grundlage, die Speicherung ist also einzustellen, die erhobenen Daten unverzüglich zu löschen.
Hier das Urteil.
via Heise
via Vorratsdatenspeicherung.de
Micha
